Neues Urteil: Polizisten dürfen nach Unfall Handys mitnehmen

Mit der Auswertung  eines Handys nach einem schweren Unfall, kann die Polizei jetzt präziser ermitteln, ob der Fahrer vor einem Unfall vom Handy abgelenkt war. Das Landgericht urteilte nach einem Unfall in Dortmund, bei dem ein telefonierender Autofahrer einen 13-jährigen Jungen schwer verletzt hatte.

In dem Fall hatte das Amtsgericht Handyverbindungen, die die Polizei festgestellt hatte, als Beweismittel nicht anerkannt, weil es den Unfall nicht als Straftat „von besonderer Bedeutung“ einschätzte. Das Landgericht (AZ: 36QS51/14) hob diese Einschätzung nun auf.

Das war nicht der einzige Fall, in dem die Polizei Handydaten zur Unfallanalyse genutzt hat. Weitere Beispiele aus Dortmund:

Betrunkene, junge Fahrer verunglückten auf der Autobahn 2 mit einem PKW. Sie stritten ab, damit gefahren zu sein. Auf einem Handy entdeckte die Polizei im Auto aufgenommene „Selfies“.
Ein LKW-Fahrer fuhr auf der Autobahn auf ein Stau-Ende auf und starb am Unfallort. Im Fußraum lag sein Mobiltelefon mit einer bestehenden Verbindung – am anderen Ende war seine Ehefrau, die den Unfall mitgehört hatte.

Nach der Beschlagnahmung entscheidet ein Richter, ob die Daten ausgelesen werden dürfen. Dabei dürfen die Ermittler vom Unfallzeitpunkt aus 20 Minuten zurückgehen. Der Unfallanalytiker Michael Lerch sagt, dass ein nur eine Sekunde dauernder Blick auf das Handy über Leben und Tod entscheiden könne.

Drum kann man jedem nur raten:  Kein Handy beim Fahren!!!!!!!!!