Allgemeine Strafsachen

Online-Vertretung im Strafverfahren

Geht das überhaupt? Sicherlich werden sie sich als erstes diese Frage stellen, wenn ihnen eine Straftat vorgeworfen wird und Sie im Internet auf unsere Kanzlei und unsere Seite gestoßen sind in der wir Ihnen eine „online Vertretung im Strafverfahren“ als preiswertere und schnelle Alternative vielleicht zum ortsansässigen Anwalt “um die Ecke“ anbieten.

Ja das geht!!!

Wenn Sie uns, von wo aus auch immer, mit der Vertretung ihrer Interessen in einer Strafsache beauftragen, so haben sie zunächst die Möglichkeit uns alles bis ins Detail in Form eines E-Mails mitzuteilen.

Die Erfahrung hat gezeigt dass man hier weit weniger vergisst als wenn man bei einem Anwalt einen kurzen Besprechungstermin hat. Man kann sich zu Hause in aller Ruhe den Sachverhalt nochmals durch den Kopf gehen lassen und bekommt bereits beim Schreiben des E-Mails an uns eine erste Ordnung der Gedanken, die wir natürlich später brauchen um eine „handfeste“ Verteidigung für Sie durchführen zu können.

Nachdem Sie uns den Sachverhalt geschildert haben, gegebenenfalls uns auch per E-Mail schon erste Unterlagen, wie etwa Schreiben der Staatsanwaltschaft oder Polizei oder ähnliches zur Verfügung gestellt haben, prüfen wir zunächst den Sachverhalt.

Dies ist für sie noch unverbindlich und kostenlos.

1.) Nunmehr allerdings beginnt unsere Tätigkeit, in dem ihr nämlich Akteneinsicht nehmen was die Grundvoraussetzung für eine Rechtsverteidigung ist.

Wenn Sie selbst sich nunmehr einen eigenen Eindruck verschaffen wollen, gegebenenfalls auch einen Anwalt in ihrer Nähe aufsuchen wollen, bietet es sich an, dass sie uns zunächst nur mit der Akten Einsichtnahme beauftragen(siehe unser Modul „Online Akteneinsicht“).

Dies ist der preiswerteste Weg für Sie und sie können dann entscheiden, ob sie uns weiter mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen oder selbst oder durch einen Anwalt in Ihrer Nähe die weitere Verteidigung fortführen.


2.) Gerne sind wir bereit für sie die weitere Strafverteidigung zu übernehmen. Da zunächst nach der Akteneinsicht ohnehin das meiste schriftlich oder telefonisch geschieht, spielt es eigentlich keine große Rolle, ob sie in Bayern oder Hamburg oder den neuen Bundesländern wohnen. Die modernen Kommunikationsmittel gleichen dies vollständig aus.

Für diese Vertretung würden wir Ihnen einen verbindlichen Kosten Voranschlag übersenden der sämtliche Gespräche und Mails mit Ihnen bis zur Fertigung einer Verteidigungsschrift, der sogenannten „Einlassung“ beinhaltet.

Wenn Sie mit den hierfür anfallenden geteilten Kosten einverstanden sind übersenden Sie uns eine entsprechende Vollmacht und zahlen einen von uns dann angeforderten Kostenvorschuss ein und wir “legen los“.

Sollte es uns nicht gelingen die Staatsanwaltschaft von ihrer Unschuld zu überzeugen oder sollten wir keine, natürlich mit Ihnen vorab besprochene Einstellung des Verfahrens gegen entweder keine Buße oder eine „vertretbare“ Geldbuße erzielen können, geht die Sache in der sogenannte gerichtliche Hauptverfahren über.


3.) Auch in diesem Verfahren werden wir sie bundesweit vertreten, weil wir über ein Netzwerk von uns, als mindestens fachlich ebenso kompetent wie wir selbst, bekannten Anwälten verfügen, mit denen wir für Sie meist für die mündliche Hauptverhandlung einen günstigeren Tarif aushandeln können, als ihnen dies gelänge. Dadurch können wir Ihnen auch für die Vertretung in der mündlichen Hauptverhandlung meist einen günstigeren Preis anbieten, als dies üblicherweise auch ortsansässige Anwälte im Wege der Honorar Vereinbarung mit Ihnen machen würden.

Diese Kollegen die sie dann vor Ort vertreten nehmen sich stets die Zeit, von der Verhandlung mit Ihnen nochmals alles durchzusprechen und stehen auch jederzeit während der Gerichtsverhandlung für eventuelle Rücksprache mit uns telefonisch in Verbindung.

Aber auch hier legen wir größten Wert bezüglich der Kosten das absolute Klarheit und Transparenz besteht und teilen auch Ihnen hier vorher mit, was die Vertretung in der Hauptverhandlung kostet. Letztlich hängt dies auch vom Tatvorwurf, von der Instanz, sowie sämtliche weiteren nach den RVG zu berücksichtigenden Umständen ab.

 

Wenn Sie also diesbezüglich mit uns in Kontakt treten wollen, so füllen Sie bitte nachstehendes Formular aus:

 

AGB & Widerrufsrecht finden Sie hier.

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