Akteneinsicht

Was hat es mit der Dienstleistung „ Online-Akteneinsicht“ auf sich. Wofür braucht man das und was kostet so etwas?

Unsere Dienstleistung  Online Akteneinsicht soll Ihnen zunächst in unklaren Fällen, die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erst mal ersparen, und Ihnen  zunächst die Möglichkeit geben, sich selbst einen Einblick über den Ihnen zur Last gelegten Vorwurf zu ermöglichen.

Ganz nebenbei können Sie den Aktenauszug dann zu einem Anwalt Ihrer Wahl mitnehmen, wenn nicht gleich unsere Kanzlei Sie vertreten soll, so dass der Kollege bereits beim ersten Gespräch viel umfassender informiert ist als normal!!

Wichtig ist diese Akteneinsicht beispielsweise in folgenden Fällen:

Sie haben Post von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einer Behörde mit der Mitteilung erhalten, dass man gegen Sie ermittelt.

Oder aber Sie erhalten eine Anhörung im Bußgeldverfahren oder in einem verwaltungsrechtlichen oder sonstigem Verfahren.

Bevor Sie nun selbst etwas zur Sache sagen, ist dringend zu raten, sich zunächst einen Überblick bezüglich des Verfahrensstandes zu verschaffen, damit Sie wissen, was man Ihnen überhaupt vorwirft!!

Durch die Beauftragung meiner Person haben Sie (im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit) die Möglichkeit zu einem Preis von 55 Euro zzgl. der jeweils geltenden MwSt sowie zzgl. 12 Euro Aktenversendungspauschale*  erstmals Einblick in Ihre Ermittlungsakte zu bekommen.

Das ist ihr gutes Recht als unbescholtener Bürger, das Sie auch nutzen sollten!!

Erst hierdurch  können Sie feststellen, welcher konkrete Tatvorwurf gegen Sie erhoben wird und auf welche vorliegenden Beweismittel (Zeugenprotokolle, vorliegende Lichtbilder etc.) die Behörde die Ermittlungen stützt.

Die Beauftragung zur Einholung der Akte bezieht sich zunächst nur auf diesen Vorgang.

Erst nach Durchsicht der Akte entscheiden Sie, ob eine weitere Vertretung durch unsre Kanzlei erfolgt – ansonsten endet der Auftrag mit Übersendung der Akte an Sie.

Der Arbeitsaufwand für das Einscannen der ersten 50 Seiten, sämtliche Behördengebühren sowie Versandkosten für den Rückversand der Originalakte per Einschreiben an die Behörde sind im Gesamtpreis von 55 Euro* enthalten.

Sofern die Akte 50 Seiten überschreitet, fällt für jede weitere einzuscannende Seite ein Betrag von 0,25 Euro* für den erhöhten Arbeitsaufwand an.

Die alternative Übersendung der Akte in Papierform ist gegen Erstattung der Arbeitsaufwands-, Druck- und Portokosten in Höhe von zusätzlich 10 Euro* für die ersten 50 Seiten und für jede weitere Seite in Höhe von 0,25 Euro* ebenfalls möglich.

Auch kann es in wenigen Ausnahmefällen vorkommen, dass die Staatsanwaltschaften/Behörden die Akten nur an das hiesige Gericht/ die hiesige Staatsanwaltschaft übersenden, d.h. die Akten müssen dann dort abgeholt werden. Hierauf kann leider kein Einfluss genommen werden. Für die Abholung fällt dann eine Fahrtpauschale in Höhe von weiteren 12 Euro* an.
Schließlich bitte ich noch um Berücksichtigung, dass die Kosten für die Einholung der Akten extrem knapp kalkuliert sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Beauftragung zunächst keine telefonische Beratung beinhalten kann. Sämtliche für die Akteneinsicht erforderlichen Informationen werden auf Anfrage per E-Mail übersandt. Sofern eine weitergehende Beratung gewünscht wird, erfolgt diese dann gesondert.

* zzgl. jeweils geltender MwSt

Und so läuft die Beauftragung mit der Einholung der Ermittlungsakte ab:

1. Sofern Sie sich zur Beauftragung entschlossen haben, bitte ich Sie, mir den Auftrag per E-Mail zukommen zu lassen. Im Anschluss übersende ich Ihnen ebenfalls per E-Mail eine entsprechende Vollmacht zum Ausdrucken.

2. Die Vollmacht bitte ich auszufüllen (die persönlichen Daten können auch am PC ausgefüllt werden) und mir samt einer Kopie des behördlichen/polizeilichen Anhörungsbogens bzw. Schreibens zu übersenden. Die Rückübersendung kann auch als Anhang per E-Mail erfolgen.

Bitte teilen Sie mir auch mit, ob die Übersendung der Akte in elektronischer Form als PDF genügt, oder ob Sie die Akte zusätzlich in Papierform wünschen (zusätzliche Druck- und Portokosten in Höhe von 12 Euro* für die ersten 50 Seiten sowie 0,25 Euro* für jede weitere Seite).

3. Zugleich bitte ich Sie, den Betrag in Höhe von 67,00 Euro* (bzw. 77,00 Euro* für Übersendung in Papierform) zu überweisen. Geben Sie bitte bei der Überweisung Ihren Vor und nachnahmen und das Stichwort Onlineakteneinsicht an.

4. Sobald das Geld auf dem Kanzleikonto eingegangen ist, die Vollmacht und der Anhörungsbogen vorliegen, werde ich umgehend die Akteneinsicht beantragen.

5. Nach Übersendung der Akte durch die Behörde, wird diese eingescannt und als PDF-Datei (ggf. zusätzlich ausgedruckt in Papierform) an Sie übersandt. Mit Übersendung der Akte erhalten Sie auch die Kostennote (Rechnung) für Ihre Unterlagen. Sofern die Akte 50 Seiten überschreitet, teile ich Ihnen vorab noch die zusätzlich anfallenden Kosten mit der Bitte um Überweisung mit (0,25 Euro* für jede 50 Seiten überschreitende Seite.

* zzgl. jeweils geltender MwSt


AGB & Widerrufsrecht finden Sie hier.

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