Volle Rückzahlung des Reisepreises bei Stornierung wegen Corona

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter zur Rückzahlung des kompletten Kaufpreises verpflichtet ist, wenn der Kunde die gebuchte Reise bereits vor Reiseantritt storniert und zu diesem Zeitpunkt eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Corona-Virus im Zielgebiet seiner Reise bestand.

AG Frankfurt a. M., Urteil vom 11.08.2020., 32 C 2136/20 (18)