Warum Scheidung online?
Das Internet ist in vielen Bereichen nicht mehr wegzudenken. Sogar die Gerichte machen sich das Internet zunutze und die Zahl der „Onlineverfahren” steigt.
Das Internet erleichtert dem Anwalt und seinem Mandanten die auch die Durchführung einer einvernehmlichen Scheidung.
Sofern Sie sich mit Ihrem Ehepartner also über die wesentlichen Folgen der Trennung und Scheidung bereits einig sind, ist das Scheidungsverfahren ein rein formales Verfahren. Sie überlassen uns die erforderlichen Informationen und Unterlagen, so dass wir für Sie den Scheidungsantrag stellen und das Verfahren durchführen können.
Der Scheidungsantrag muss in Deutschland zwingend von einem zugelassenen Rechtsanwalt bei dem zuständigen Familiengericht eingereicht werden.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss jedoch nur der Ehepartner einen Rechtsanwalt beauftragen, der den Scheidungsantrag stellt, so dass die Kosten für einen weiteren Rechtsanwalt eingespart werden können.
Wenn auch Sie die Möglichkeit einer schnellen und kostengünstigen Scheidung nutzen wollen, brauchen Sie nur das Scheidungsformular auszufüllen, an uns abzusenden und das Scheidungsverfahren kann beginnen. Das Scheidungsformular finden Sie weiter unten.
Welche Vorteile bietet eine Scheidung online?
Durch dieses Verfahren können Zeit, Geld und Nerven gespart werden:
- Sie müssen keine nervenaufreibenden Gespräche über die Gründe und die Einzelheiten der Trennung führen, sondern geben einfach an, seit wann Sie getrennt sind.
- Das Beste aber…….. Man kann bares Geld beim Online-Scheidungsverfahren sparen !!!!!!!Bei einem Online Scheidungsverfahren beantrage ich die Reduzierung des Streitwertes um 30%. Ob das Gericht dies mitmacht, liegt allerdings im Ermessen des Gerichts. Die Verfahren in letzter Zeit haben jedoch gezeigt, dass auch die Gerichte erkannt haben, daß der Aufwand bei einer einvernehmlichen Scheidung – um die es sich bei einer online-Scheidung meist handelt – viel geringer ist, als bei einem streitigen Verfahren.Da jedoch der Anwalt den Streitwert nicht selbst festlegen kann, ist es mir nur leider nicht möglich hierfür eine Gewähr zu geben.Ich versuche jedoch auf jeden Fall die Streitwert- Reduzierung zu erreichen, was sich natürlich positiv auf alle Kosten auswirkt.
- Sie ersparen sich auf jeden Fall aber die zeitaufwendige Suche nach einem Rechtsanwalt in Ihrer Nähe, der auf Familienrecht spezialisiert ist; auch die Besprechung/en mit dem Rechtsanwalt können entfallen und alle erforderlichen Informationen geben Sie bequem und in Ruhe in das Scheidungsformular ein.
- Sie haben am Ende unseres Formulares die Möglichkeit, persönliche Anmerkungen zu machen. Auch eine telefonische Rückrufbitte ist möglich!!
- Das Scheidungsverfahren online ist eine Möglichkeit, die Scheidung zu beschleunigen: Nach Erhalt des von Ihnen ausgefüllten Scheidungsformulares werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, innerhalb kürzester Zeit einen Scheidungsantrag formulieren und nach Ihrer Freigabe diesen bei dem zuständigen Familiengericht einreichen. Vorher sprechen wir auch über die anfallenden Kosten, die wir versuchen für Sie möglichst klein zu halten!!
- Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird nur ein Rechtsanwalt benötigt, so dass das Honorar für den zweiten Anwalt entfällt.
Selbstverständlich können Sie jederzeit Fragen telefonisch, per E-Mail, per Telefax oder auch persönlich mit uns besprechen. Zusätzliche Kosten entstehen hierdurch nicht.
Durch dieses Verfahren haben Sie erhebliche Vorteile im Gegensatz zu dem üblichen Scheidungsverfahren.
Hat eine Scheidung online Nachteile?
Die Betreuung durch den Rechtsanwalt kann unpersönlicher sein. Bei dem üblichen Scheidungsverfahren findet zunächst in den Kanzleiräumen ein ausführlicher Besprechungstermin statt. Der Ratsuchende lernt seinen Rechtsanwalt persönlich kennen. Bei einer Scheidung online entfällt (nur) der erste Besprechungstermin.
Wenn Sie allerdings auf einen ersten persönlichen Besprechungstermin nicht verzichten möchten, können Sie natürlich auch bei einer Scheidung online einen persönlichen Besprechungstermin mit uns vereinbaren.
Dies wird zwar in der Regel jedoch nicht gewünscht, da bewusst die einfache und vor allem wenig zeitintensive Möglichkeit der Beauftragung per Internet gewählt wird.
Wir bieten dies jedoch gerne auch durch ein ausführliches Telefonat an, bei dem Sie alle Fragen von uns (hoffentlich umfassend, sonst fragen Sie bitte nochmal nach!!) erledigt bekommen.
Wie funktioniert das technisch mit der “Online-Scheidung” ???
1. Sofern Sie sich zur Beauftragung meiner Kanzlei entschlossen haben, bitte ich Sie, zunächst die nachstehenden Angaben möglichst gründlich auszufüllen, damit ich mir von der Sache einen Eindruck verschaffen kann und Ihnen aufgrund Ihrer Angaben auch die voraussichtlichen Kosten der Scheidung errechnen und mitteilen kann.
Bis hierher ist dies selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich für Sie!!
2.) Ich prüfe den Sachverhalt und errechne die vorläufigen Kosten (vorläufig deshalb, weil ich nicht über die genaue Streitwertbestimmung des jeweiligen Gerichts disponieren kann und bspw. nicht weis, ob das Gericht die von mir in Ihrem Interesse vorgeschlagene Streitwertsermässigung ” auch mitmacht”
3.) Meine Kanzlei teilt Ihnen die Kosten dann in Form einer Kostenberechnung mit, die Sie bitte kurz bestätigen und uns, zusammen mit einer Vollmacht zusenden. Erst dadurch kommt der “Anwaltsvertrag” mit Ihnen zustande. Das Vollmachtsformular finden Sie auf dieser Homepage im Downloadbereich.
4.) Danach erhalten Sie eine Kostenrechnung unserer Kanzlei mit ausgewiesener Mehrwertsteuer die Sie begleichen. Zugleich übersenden Sie uns per Einschreiben das Familienstammbuch oder das Original der Heiratsurkunde.
Nach Eingang der Unterlagen und der Zahlung wird binnen 2-3 Werktagen der entsprechende Scheidungsantrag von uns beim zuständigen Gericht eingereicht
Bei Fragen auch während des laufenden Verfahrens können Sie uns stets per Mail oder auch telefonisch erreichen. Wir rufen Sie auch gerne zurück. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.