Wenn der Strand in Ihrem Badeurlaub, anders als versprochen nicht sauber sondern stark verschmutzt ist, so können Sie sich einen Teil des Geldes zurückholen. Das Landgericht Frankfurt hat in seinem Urteil vom 14.08.2019 entschieden, dass bei einer großflächigen Verschmutzung von Strand und Meer durch Algen dies durchaus einen Reisemangel darstellt, der eine nachträgliche Minderung des Reisepreises, etwa in Höhe von 20 %, rechtfertigt.
LG Frankfurt 2-24 O 158/18