Bußgeldverfahren

Online Service Bußgeld

Unsere Leistung:

  • Wir vertreten Sie bundesweit im Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde (Bußgeldstelle) und auch, wenn nötig vor dem jeweils zuständigen Gericht.
  • Möglichst versuchen wir, sollte sich der Vorwurf nicht entkräften lassen, ein eventuelles Fahrverbot zu verhindern und ggf. auch Punkteeintragungen im Verkehrszentralregister (Flensburg) zu vermeiden.
  • Dazu prüfen wir anhand der eingeholten Akteneinsicht nicht nur die Sach- und Rechtslage sondern bei Geschwindigkeitsverstößen auch die Messmethoden, Eichung der Messgeräte oder Anwenderfehler der Polizei o. Ordnungsbehörden.
  • Die Abwicklung erfolgt bequem über Internet u. mail-Postverkehr. So ersparen wir uns längere Laufzeiten per Post Kostenlos ist bei uns die Anfrage von Deckungszusagen Ihres Rechtsschutzversicherers, ebenso wie eine erste unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung per Onlineservice oder telefonisch

Wie funktioniert die Vertretung im „Online-Bußgeld Verfahren“??

Ihnen wird ein Fehlverhalten im Straßenverkehr vorgeworfen. Entweder sollen sie beim Autofahren telefoniert haben, sie sollen zu schnell gewesen sein, vielleicht sollen sie auch eine rote Ampel übersehen haben oder falsch geparkt haben. Die Möglichkeiten im Straßenverkehr etwas falsch zu machen sind vielseitig und werden „die Rennleitung“ aufmerksam oder übereifrig war, leidet sie ein Bußgeldverfahren gegen sie ein.

Zunächst erhalten Sie einen Anhörungsbogen. Dort werden schon mal die Einzelheiten des Tatvorwurfs bekannt gegeben, nämlich die Tatzeit, der Tatort und welche Ordnungswidrigkeit sie begangen haben sollen.

In diesem Formular werden sie sofort angefragt ob sie „die Tat“ zu geben oder nicht. Außerdem fordert man sie auf verschiedene Angaben zu machen.

Hierbei ist es gut zu wissen das es nicht notwendig ist zur Sache auszusagen sondern dass man nur verpflichtet ist Angaben zur Person zu machen. Alle anderen Angaben sind freiwillig und sollten nur nach Rücksprache mit einem Anwalt abgegeben werden. Mancher hat sich hier schon um Kopf und Kragen geredet.

Ich rate meinen Mandanten in diesem Verfahrensstadium zunächst nichts zu sagen, sondern erst mal durch den Anwalt die Ermittlungsakte einzusehen. Dies ist ihr gutes Recht und jede Behörde/ Polizei / Staatsanwaltschaft hat dafür Verständnis.

Manchmal gelingt es bereits hier Anhörungsverfahren den Sachverhalt zu klären um schon mal den Bußgeldbescheid zu verhindern womit das Verfahren bereits beendet ist

Dies ist jedoch meistens leider nicht die Regel soll das auch nach erfolgter Anhörung sei es durch sie sei es durch Anwalt innen ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert.

Hellhörig muss man werden, wenn dieser Bußgeldbescheid, , gut an dem gelben Umschlag zu erkennen, bei Ihnen eintrifft, weil sofort mit Zugang die Rechtsmittelfrist läuft. Oben rechts auf dem Bußgeldbescheid befindet sich ein viereckiges Kästchen, in das der Zusteller das Zustellungsdatum einträgt.

Ab jetzt rennt die Uhr!!

Dies bedeutet, wenn sie diese Einspruchsfrist versäumen ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und kann fast nicht mehr angefochten werden. Spätestens jetzt sollten Sie, wenn Sie sich gegen den Bußgeldbescheid zur Wehr setzen wollen einen Anwalt aufsuchen und Einspruch einlegen.

Heben Sie den Umschlag gut auf, das Datum ist wichtig für die Berechnung der Einspruchsfrist. Im Bescheid wird ein Bußgeld gegen Sie festgesetzt und wenn sie Pech haben, unter Umständen sogar ein Fahrverbot angeordnet. Punkte in Flensburg kann es noch obendrauf geben.

Sie haben die Möglichkeit, binnen einer Frist von zwei Wochen Einspruch einzulegen. Versäumen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig und Sie werden zur Kasse gebeten. Ein Fahrverbot gilt entweder sofort oder Sie müssen den Führerschein binnen vier Monaten in amtliche Verwahrung geben.

Wollen Sie Einspruch einlegen, müssen Sie dies nicht begründen, dennoch ist dies in der Regel sinnvoll.

Spätestens jetzt sollten Sie sich uns in Verbindung setzen und eine Vollmacht sowie dem Bußgeldbescheid uns übersenden (Mail, Fax Post) damit wir Einspruch einlegen können.

Welche Kosten entstehen??

Im Rahmen des Online-Bußgeldverfahrens biete ich Ihnen vier unterschiedliche Vorgehensweisen an.


1.) Für 55,00 Euro fordere ich für Sie die Ermittlungsakte an und stelle Ihnen diese mit einer kurzen Kommentierung und Ersteinschätzung zur Verfügung.

Dies ist das Verfahren, so wie es unter dem anderen Überpunkt „Akteneinsicht“ am schnellsten online zur praktizieren ist.

Sie können die Akte selbst überprüfen und Einwendungen gegen den Vorwurf erheben. In diesem pauschalen Honorar sind sämtliche Kosten für Versand, Behördenauslagen und Telekommunikationspauschalen sowie die Mehrwertsteuer enthalten

Bitte beachten Sie jedoch dass diese Akteneinsicht alleine nur sinnvoll ist, wenn sie sich im Anhörungsverfahren befinden und noch keine Rechtsmittelfrist läuft!!


2.) Ist Ihnen bereits ein Bußgeldbescheid zugegangen und die Uhr „läuft“, so biete ich Ihnen nach „fristgerechter Übersendung des Bußgeldbescheides und einer Vollmacht (Downloadbereich!!) an, erst mal fristwahrend für Sie Einspruch einzulegen und nehme zugleich Akteneinsicht.

Für 195,00 Euro ( alles inklusive, also Einlegung des Rechtsmittels, Akteneinsicht und Kopierkosten sowie von mir verauslagter Auslagenpauschale ) fordere ich für Sie die Ermittlungsakte an und stelle Ihnen diese zur Verfügung.

Zusätzlich prüfe ich den Inhalt der Akte auf offensichtliche mögliche Mess-, Auswerte- oder Verfahrensfehler und gebe Ihnen eine schriftliche Einschätzung zu den Erfolgsaussichten. Diese prüfe ich auf offensichtliche mögliche Mess-, Auswerte- oder Verfahrensfehler und gebe Ihnen eine schriftliche Einschätzung zu den Erfolgsaussichten.

Außerdem erhalten Sie Tipps und Hinweise für eine sinnvolle Verteidigungsstrategie.

Das jeweilige Mandat im Online-Bußgeldverfahren endet, wenn Sie Zugriff auf die bereit gestellten Dokumente nehmen können und meine Rechnung bezahlt ist.


3.) Wünschen Sie eine weitere Vertretung, können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen. Oder rufen Sie mich einfach an. Ich prüfe dann die Übernahme des weiteren Mandats und lasse Ihnen ein Schreiben zukommen, in dem ich Sie über die weiteren Kosten informiere.

Der Mandatsvertrag kommt dann aber erst durch schriftliche Bestätigung Ihrerseits zustande. Die Abrechnung eines solches Mandats erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die gezahlten Gebühren aus dem Online-Bußgeldverfahren werden selbstverständlich vollständig angerechnet.  Gerne informiere ich Sie über weiter anfallende Kosten.


4.) Kommt es dann aufgrund unseres Einspruchs zur Anberaumung eines Gerichtstermins, so werden wir Sie auch in diesem Verfahren werden wir sie bundesweit vertreten, weil wir über ein Netzwerk von uns als mindestens fachlich ebenso kompetent wie wir selbst bekannten Anwälten verfügen, mit denen wir für Sie meist für die mündliche Hauptverhandlung einen günstigeren Tarif aushandeln können, als ihnen dies gelänge. Dadurch können wir Ihnen auch für die Vertretung in der mündlichen Hauptverhandlung meist einen günstigeren Preis anbieten, als diese üblicherweise auch ortsansässige Anwälte im Wege der Honorar Vereinbarung mit Ihnen machen würden.

Diese Kollegen die sie dann vor Ort vertreten nehmen sich stets die Zeit, von der Verhandlung mit Ihnen nochmals alles durchzusprechen und stehen auch jederzeit während der Gerichtsverhandlung für eventuelle Rücksprache mit uns telefonisch in Verbindung.

Aber auch hier legen wir größten Wert bezüglich der Kosten das absolute Klarheit und Transparenz besteht und teilen auch Ihnen hier vorher mit, was die Vertretung in der Hauptverhandlung kostet. Letztlich hängt dies auch vom Tatvorwurf, von der Instanz, sowie sämtliche weiteren nach den RVG zu berücksichtigenden Umständen ab.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht?

Dann können die Anwaltsgebühren von dieser übernommen werden. Gerne kümmere ich mich um die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Beachten Sie bitte, dass Sie die Kosten bis zur Höhe einer Selbstbeteiligung zu tragen haben, sofern diese im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.

Bei erteilter Deckungszusage Ihrer Rechtschutzversicherung erhalten Sie selbstverständlich bis dahin gezahlte Beträge, natürlich unter Abzug eventueller Selbstbeteiligung zurück.

Wenn Sie also diesbezüglich mit uns in Kontakt treten wollen, so füllen Sie bitte nachstehendes Formular aus:

 

AGB & Widerrufsrecht finden Sie hier.

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