Besondere Vorsicht im Rückwärtsgang

Bei der Fahrt im Rückwärtsgang ist besondere Vorsicht geboten. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Sömmerda hervor. Ein Mann setzte hier rückwärts aus einer Grundstücksausfahrt heraus. Auf der anderen Strassenseite parkte jedoch genau hinter ihm ein verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug. Dieses war sogar im absoluten Halteverbot abgestellt.
Laut Urteil trägt der “unglückliche” Autofahrer gleichwohl die alleinige Schuld, denn, ein Blick in den Rückspiegel hätte den Unfall verhindert.

AG: Sömmerda Az: 1 C 544/99