{"id":206,"date":"2015-09-14T12:05:16","date_gmt":"2015-09-14T10:05:16","guid":{"rendered":"http:\/\/www.ra-holler.de\/?p=206"},"modified":"2021-04-01T10:30:46","modified_gmt":"2021-04-01T08:30:46","slug":"kann-ich-mein-testament-selbst-machen-oder-brauche-ich-einen-notar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/anwaltskanzlei-holler.de\/index.php\/2015\/09\/14\/kann-ich-mein-testament-selbst-machen-oder-brauche-ich-einen-notar\/","title":{"rendered":"Kann ich mein Testament selbst machen oder brauche ich einen Notar??"},"content":{"rendered":"<p>Kann ich mein Testament selbst errichten?<\/p>\n<p>In meiner anwaltlichen Praxis bekomme ich immer wieder die Frage gestellt, ob man sein Testament nicht selber errichten kann, insbesondere wenn man im Bekanntenkreis geh\u00f6rt hat, wie teuer ein notarielles Testament ist oder sein kann.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Diese Frage ist nicht ganz einfach zu entscheiden und h\u00e4ngt, wie die meisten juristischen Fragen \u201evom Einzelfall ab\u201c.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Am einfachsten ist es nat\u00fcrlich, zum Notar zu gehen, ein Testament errichten zu lassen und damit Ruhe mit diesem leidigen, f\u00fcr einen selbst sehr unangenehmen, Thema zu haben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Nachteil ist jedoch, dass zum einen Kosten daf\u00fcr anfallen, die je nach Inhalt des Testaments, also nach den Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nden die vererbt werden sollen, ganz erheblich sein k\u00f6nnen. Zum anderen hat man einen gewissen Aufwand, da man meist mindestens zweimal zur Besprechung und zur Beurkundung zum Notar gehen muss. Auch sind eventuell sp\u00e4tere \u00c4nderungen des Testaments meist mit Kosten verbunden. Aus diesem Grund tendieren viele meiner Mandanten dazu, ggf. auch nach anwaltlicher Beratung, ein privates Testament zu errichten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>F\u00fcr dieses spricht, dass es jederzeit und \u00fcberall von einem selbst niedergeschrieben werden kann. Man braucht dazu weder Zeugen noch erf\u00e4hrt jemand etwas davon. Der Erblasser muss eigentlich nur vollj\u00e4hrig und damit testierf\u00e4hig sein, d. h. er muss lesen und schreiben k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus wird vom Gesetzgeber verlangt, dass dieses Testament komplett und ohne Zuhilfenahme von Maschinen, also kein Computer, keine Schreibmaschine, sondern eigenh\u00e4ndig handschriftlich verfasst wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wenn man sich vorher, ggf. mit anwaltlicher Hilfe, klar geworden ist, was man will, spricht sicherlich vieles f\u00fcr dieses handschriftliche eigenh\u00e4ndige Testament. Dieses kann man auch jederzeit abwandeln oder \u00fcberarbeiten, insbesondere, wenn es etwa Umst\u00e4nde n\u00f6tig machen. Allerdings sollte man dieses Testament gewissenhaft, ggf. nach vorheriger R\u00fccksprache mit einem Fachmann erstellen, weil es s\u00e4mtlichen Vorschriften gen\u00fcgen muss um sp\u00e4ter anerkannt und nicht angefochten zu werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Unter Umst\u00e4nden reichen missverst\u00e4ndliche Formulierungen aus um sp\u00e4ter Streitereien unter den Erben hervorzurufen. Im schlimmsten Fall kann das Testament sogar f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Andererseits unterliegen Testamente nat\u00fcrlich auch der \u201eAuslegung\u201c, so dass bei einem Erbfall nicht am Wortlaut festgehalten werden darf, sondern, insbesondere wenn der Erblasser noch weitere Ausf\u00fchrungen dazu gemacht hat, wie er sich alles eigentlich nach seinem Tode denkt, auch durch Auslegung kleinere Formulierungsfehler durchaus korrigiert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ein n\u00e4chstes Problem ist jedoch, dass das privatschriftliche Testament in der Regel auch Privat (Nachtischschublade\/unter der Matratze oder in der Hausbar) aufbewahrt wird und dadurch die Gefahr besteht, dass es von einem, durch dieses Testament evtl. benachteiligten Erben schlichtweg unterschlagen wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Diese Probleme gibt es beim notariellen Testament nicht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Man kann diesen Punkt jedoch auch beim eigenh\u00e4ndisch unterschriebenen Testament ganz einfach dadurch umgehen,<strong> dass man sein Testament beim zust\u00e4ndigen \u00f6rtlichen Amtsgericht hinterlegt,<\/strong> womit dieser Gefahrenpunkt ausgeklammert ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Alles in allem handelt es sich bei der Abw\u00e4gung privatschriftliches Testament\/notarielles Testament somit um einen Punkt, den man sich gut \u00fcberlegen soll, <span style=\"text-decoration: underline;\">wobei jedoch nach Ber\u00fccksichtigung obiger Ausf\u00fchrungen prinzipiell nichts gegen ein eigenh\u00e4ndig errichtetes Testament spricht, vorausgesetzt, man macht es einigerma\u00dfen richtig.<\/span><\/p>\n<p>Genaueres hierzu erfahren Sie am besten beim &#8222;Anwalt Ihres Vertrauens&#8220;\u00a0 \ud83d\ude42<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kann ich mein Testament selbst errichten? 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