Kann ich mein Testament selbst machen oder brauche ich einen Notar??

Kann ich mein Testament selbst errichten?

In meiner anwaltlichen Praxis bekomme ich immer wieder die Frage gestellt, ob man sein Testament nicht selber errichten kann, insbesondere wenn man im Bekanntenkreis gehört hat, wie teuer ein notarielles Testament ist oder sein kann.

 

Diese Frage ist nicht ganz einfach zu entscheiden und hängt, wie die meisten juristischen Fragen „vom Einzelfall ab“.

 

Am einfachsten ist es natürlich, zum Notar zu gehen, ein Testament errichten zu lassen und damit Ruhe mit diesem leidigen, für einen selbst sehr unangenehmen, Thema zu haben.

 

Der Nachteil ist jedoch, dass zum einen Kosten dafür anfallen, die je nach Inhalt des Testaments, also nach den Vermögensgegenständen die vererbt werden sollen, ganz erheblich sein können. Zum anderen hat man einen gewissen Aufwand, da man meist mindestens zweimal zur Besprechung und zur Beurkundung zum Notar gehen muss. Auch sind eventuell spätere Änderungen des Testaments meist mit Kosten verbunden. Aus diesem Grund tendieren viele meiner Mandanten dazu, ggf. auch nach anwaltlicher Beratung, ein privates Testament zu errichten.

 

Für dieses spricht, dass es jederzeit und überall von einem selbst niedergeschrieben werden kann. Man braucht dazu weder Zeugen noch erfährt jemand etwas davon. Der Erblasser muss eigentlich nur volljährig und damit testierfähig sein, d. h. er muss lesen und schreiben können.

 

Darüber hinaus wird vom Gesetzgeber verlangt, dass dieses Testament komplett und ohne Zuhilfenahme von Maschinen, also kein Computer, keine Schreibmaschine, sondern eigenhändig handschriftlich verfasst wird.

 

Wenn man sich vorher, ggf. mit anwaltlicher Hilfe, klar geworden ist, was man will, spricht sicherlich vieles für dieses handschriftliche eigenhändige Testament. Dieses kann man auch jederzeit abwandeln oder überarbeiten, insbesondere, wenn es etwa Umstände nötig machen. Allerdings sollte man dieses Testament gewissenhaft, ggf. nach vorheriger Rücksprache mit einem Fachmann erstellen, weil es sämtlichen Vorschriften genügen muss um später anerkannt und nicht angefochten zu werden.

 

Unter Umständen reichen missverständliche Formulierungen aus um später Streitereien unter den Erben hervorzurufen. Im schlimmsten Fall kann das Testament sogar für nichtig erklärt werden.

 

Andererseits unterliegen Testamente natürlich auch der „Auslegung“, so dass bei einem Erbfall nicht am Wortlaut festgehalten werden darf, sondern, insbesondere wenn der Erblasser noch weitere Ausführungen dazu gemacht hat, wie er sich alles eigentlich nach seinem Tode denkt, auch durch Auslegung kleinere Formulierungsfehler durchaus korrigiert werden können.

 

Ein nächstes Problem ist jedoch, dass das privatschriftliche Testament in der Regel auch Privat (Nachtischschublade/unter der Matratze oder in der Hausbar) aufbewahrt wird und dadurch die Gefahr besteht, dass es von einem, durch dieses Testament evtl. benachteiligten Erben schlichtweg unterschlagen wird.

 

Diese Probleme gibt es beim notariellen Testament nicht.

 

Man kann diesen Punkt jedoch auch beim eigenhändisch unterschriebenen Testament ganz einfach dadurch umgehen, dass man sein Testament beim zuständigen örtlichen Amtsgericht hinterlegt, womit dieser Gefahrenpunkt ausgeklammert ist.

 

Alles in allem handelt es sich bei der Abwägung privatschriftliches Testament/notarielles Testament somit um einen Punkt, den man sich gut überlegen soll, wobei jedoch nach Berücksichtigung obiger Ausführungen prinzipiell nichts gegen ein eigenhändig errichtetes Testament spricht, vorausgesetzt, man macht es einigermaßen richtig.

Genaueres hierzu erfahren Sie am besten beim “Anwalt Ihres Vertrauens”  🙂