Tipp vom Anwalt gegen “Abzocke” über Ihre Handyrechnung

In meiner beruflichen Praxis als Rechtsanwalt tauchen immer wieder und immer mehr Fälle auf, in denen Mandanten von dubiosen Unternehmen auf angebliche Internetleistungen via ihrer Telefonrechnung in Anspruch genommen werden und glaubhaft versichern, weder die Unternehmen zu kennen, geschweige denn, je deren Leistungen in Anspruch genommen zu haben.

Entsprechende gerichtliche Prozesse sind teilweise schwierig zu führen, weil von Seiten des Betroffenen schwer der Nachweis zu führen ist, dass diese Dienstleistungen nicht in Anspruch genommen wurde und die Rechtsprechung, gerade vor den Amtsgerichten recht uneinheitlich ausfällt.

Häufig haben die Mandanten dann keine eintrittspflichtigeren Rechtsschutzversicherung so das ein solcher Prozess auch noch mit einem erheblichen Kostenrisiko behaftet ist.

Selbst wenn der Sachverhalt recht eindeutig ist, und eine beispielsweise fast 90-jährige Oma wahrscheinlich nicht “Online Sex- Dienstleistungen” in Anspruch genommen haben dürfte, weisen diese Unternehmen gelegentlich mit abenteuerlich anmutenden Ausdrucken nach , dass man tatsächlich ihre Leistungen in Anspruch genommen haben soll.

Abgerechnet wird meistens mittels ebenfalls recht umstrittener Zahlssysteme über die eigene Telefonrechnung. Die ansonsten als seriös bekannten Telefonanbieter sind sich auch bei voller Kenntnis der Dubiosität dieser Drittanbieter nicht zu fein, nicht nur deren vermeintliche Forderung abzurechnen und sogar klageweise weit zu treiben.

Nein, sie nutzen den bei Zahlungsverweigerung entstandenen, angeblichen Rückstand sogar dazu, fristlos zu kündigen und Schadensersatz wegen der Nichteinhaltung des Telefonvertrages zu verlangen, was umso höher ausfällt, wenn dieser Vertrag beispielsweise subventioniert war, indem Ihnen bei Vertragsabschluss ein ermäßigtes Handy zur Verfügung gestellt wurde.

Wie es zur Inanspruchnahme ihrer Telefonrechnung für solche dubiosen Dienstleistungen kommt, ist häufig nicht oder schlecht nachvollziehbar. Oft surft man mit den Smartphones im Internet und gerät dabei auf Seiten in denen sich Fremdwerbung befindet. Hier kann ein unbedachter Tipp auf dem Bildschirm dann ganz schnell ziemlich teuer werden.

 

Auch gibt es kostenlose Apps die völlig andere Themen betreffen (Kochrezepte, Einkauftipps o.ä.) und auf denen sich Werbung befindet die den Nutzer in eine sogenannte “Kostenfalle” lockt. Sogar schon das versehentliche Anklicken so genannter Banner also Werbeüberschriften wird als Zustimmung zu einem Abonnementvertrag gewertet den sie gar nicht abschließen wollten. Durch das Anklicken dieses Banner öffnet sich die Internetseite des Unternehmens das zugleich ihre Mobilfunknummer übertragen bekommt.

Damit aktivieren diese Gauner dann ein Abo und lassen über ihre Mobilfunkrechnung Beträge abrechnen. Meist handelt es sich hier sogar um relativ kleine aber regelmäßig anfallenden Beträge, wie beispielsweise 3,99 € je Woche, die dann auf ihrer Telefonrechnung unter den ganz normalen Telefongebühren erfasst werden und ihnen kaum auffallen.

So ist es auch gedacht. Da gerade heute aus Kostenersparnisgründen die meisten Mobilfunk Benutzer ihre Telefonabrechnungen sich nicht mehr als Papierausdruck zuschicken lassen und im Internet nur selten abrufen bzw. hierbei gar nicht im einzelnen prüfen ,welche Positionen sich darauf befinden kann es vorkommen dass solche Zahlungen dann auch über längere Zeit gar nicht bemerkt werden häufig ist der Benutzer auch gar nicht in der Lage zu erkennen was da abgerechnet wird, weil aus der Telefonrechnung nicht ersichtlich ist wofür diese Beträge sind. Die komplizierte Tarifstruktur der heutigen Telefonanbieter trägt ihr übriges dazu bei.

Man ist solchen Machenschaften jedoch nicht hilflos ausgeliefert,  weshalb ich meinen Mandanten rate eine sogenannte Drittanbietersperre sich einrichten zu lassen. Dies ist möglich, seitdem das Telekommunikationsgesetz (kurz TDK genannt) im Jahre 2012 dahingehend abgeändert wurde, dass jeder Mobilfunkanbieter verpflichtet ist auf Anforderung des Nutzers die vorgenannte Drittanbietersperre einzurichten.

Damit wird verhindert dass man über seine eigene mobile Funknummer gegenüber Dritten identifizierbar wird und diese über die Telefonrechnung nicht gewünschte Forderungen von Drittanbietern einziehen dürfen. Zwar müssen die Mobilfunkanbieter gemäß § 45 d Abs. 3 TKD über diese Drittanbietersperre den Nutzer entsprechend aufklären. Leider geschieht dies oft im “sogenannten Kleingedruckten” und wer von uns hat, wenn er ehrlich ist, schon mal seinen Telefonvertrag bis ins Detail durchgelesen??

Wenn Sie sich also vor solchen Überraschungen schützen wollen sollten Sie unbedingt bei ihrem Mobilfunkanbieter so schnell wie möglich eine solche Drittanbietersperre einrichten lassen.

Selbstverständlich soll es auch Telefonanbieter geben, die ausdrücklich hierauf hinweisen und sogar von alleine eine solche Sperre einrichten. Die Erfahrung zeigt jedoch das dies nicht Alle machen, weshalb ich Ihnen diesen unter Umständen sehr viel Geld und Ärger ersparen den Praxistipp gerne geben möchte und ihnen nachfolgenden Musterbrief zu eigener Veranlassung gerne zur Verfügung stellen möchte.

 

Sie haben dabei auch die Möglichkeit, wenn sie beispielsweise bewusst einzelne Telefondienste nutzen wollen, diese von der Sperre ausdrücklich ausnehmen zu lassen.

 Musterbrief:

 Vorname Name

Straße und Hausnummer

Postleitzahl und Wohnort

 

Telefon  (xxxxx) xxx xxx

Telefax  (xxxxx) xxx xxx

Ihre@emailadresse

 

 

 

 

An den

 

Telefonanbieter (D1/D2 e+ O²)

Straße und Hausnummer

 

Postleitzahl und Ort

………….……, den Datum

 

 

Betrifft: Einrichtung einer Drittanbietersperre für Mobilfunkanschluss

Meiner Kunden-Nr.: xxxxxxxxx

Mobilfunknummer:  xxxxxxxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit beantrage ich, dass die Identifizierung meines Mobilfunkanschlusses, Mobilfunknummer: xxxxxxxxxxx, zur Inanspruchnahme und Abrechnung von zusätzlich erbrachten Leistungen durch Drittanbieter gemäß § 45d Abs. 3 TKG

 

vollständig gesperrt wird. (Alternative 1)

 

oder

 

teilweise gesperrt wird.   (Alternative 2)

 

Folgende Leistungen nachstehender Anbieter sollen von der Sperre ausgenommen sein:

 

…………………………………………………………………………………………………………………………………………………

 

(Hier tragen Sie bitte nach Rücksprache mit Ihrem Anbieter die Leistungen ein, die Sie nicht sperren lassen möchten)

 

Bitte informieren Sie mich schriftlich, sobald die Drittanbietersperre antragsgemäß eingerichtet wurde.

Mit freundlichen Grüßen